
Die Bürgerbeteiligung nach Art. 17 Grundgesetz (GG) und nach § 24 GO-NRW = Störfaktor und soll in Wadersloh höchste Verwaltungsressourcen binden!?
Bürgerbeteiligung auf allen politischen Ebenen ist für ZIN 19 ein hohes Gut!
Der Gesetzgeber hat mit dem §24 GO-NRW, für engagierte Einwohner der Gemeinde, die Möglichkeit geschaffen, Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat sich zu wenden.
Wie wir von Bürgern unserer Gemeinde erfahren haben, ist dieses nicht „Jedermanns Sache“
Deshalb haben wir versucht, Hilfestellung zu leisten!