Ministerium fordert Anreiz zur Abfallvermeidung! ZIN 19 hat recherchiert!

15.Januar 2024

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Wir waren überrascht, dass die Verwaltung die Einführung einer 60-l Restmülltonne vorgeschlagen hat, obwohl sie bisher strikt gegen eine Einführung war.

Und hier unser Leserbrief/Statement:

„Mit Verwunderung haben wir festgestellt, dass die Verwaltung, vertreten durch unseren Bürgermeister, die Einführung einer 60-l statt 80-L Restmülltonne vorschlägt. Bisher hat sich die Verwaltung strikt gegen die Einführung einer Tonne unterhalb der derzeitigen Volumengröße von 120 Litern gewehrt.

Im Jahr 2022 haben Bürger unserer Großgemeinde eine Eingabe, Einführung einer 80 –L Restmülltonne, an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW gestellt. Die Antwort des Ministeriums lautet: ‚Nach eingehender Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Bemessung der Abfallgebühren in der Gemeinde Wadersloh die Anreizfunktion zur Abfallvermeidung und Abfallgetrennthaltung nach 9 Absatz 1 Satz 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) nicht im ausreichenden Maße umgesetzt wird. In dem Gesetz wird bestimmt, dass auch wirksame Anreize zur Vermeidung, zur Getrennthaltung mit den Zielen der Vorbereitung zur Verwertung geschaffen werden sollen. Für die Bürger führt dieses zu einer Verringerung der Abfallgebühren‘

Die Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, werden somit nicht eingehalten. Leider hat die Verwaltung versäumt, das Schreiben des Ministeriums an die Gemeinde, der Beschlussvorlage beizufügen. Sollen interessierten Bürger unserer Gemeinde genauere Informationen vorenthalten werden? Gründe, warum statt der 80-L jetzt eine 60-L Tonne eingeführt werden soll, wurden nicht genannt. Die genannten Restmüllvolumen pro Person und Liter ergeben sich nicht aus der Gebührensatzung.

Die Ablehnungsgründe verschiedener Politiker zur Einführung Tonne unter 120-L sind nicht nachvollziehbar. Die üblichen Floskeln, erhöhte Fehlwürfe, wilde Müllkippen und zu teuer sind nicht nachgewiesen. Die Gesamtkosten steigen nicht durch die Einführung der 80-L Tonne. Es verwundert uns, dass das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz nicht beachtet werden soll.

Wir plädieren für die Einführung einer Restmülltonne mit einem Volumen von 80-L, bei monatlicher, statt der 14-tägigen Abfuhr anderer Gemeinden. Das Verursacherprinzip, die gesetzlichen Anforderungen, Praktikabilität, Verringerung der Abfallgebühren durch wirksame Anreize, aber auch ein Stück Gerechtigkeit hinsichtlich der Gebühren, finden Beachtung.

Wir werden Vorzeigegemeinde im Kreis!

 

Die Glocke hat berichtet, siehe Pressearchiv.

siehe auch auf Mein-Wadersloh:

https://www.mein-wadersloh.de/2024/01/16/muelltonnen-diskussion-leserbrief-von-fwg-ratsmitglied-veranlasst-zin19-zu-erneutem-statement/

https://www.mein-wadersloh.de/2023/11/20/leserbrief-zin19-plaediert-fuer-80-liter-restmuelltonne/#google_vignette
Leserbrief: ZIN19 plädiert für 80 Liter-Restmülltonne

15. Januar 2024

60-Liter-Tonne wird in Wadersloh nicht eingeführt

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wadersloh hat in seiner Sitzung am 5.12.2023 einstimmig die Einführung einer 60-L Restmülltonne abgelehnt!

Wie bereits in unserer Stellungnahme/Leserbrief erwähnt, wundert es uns, dass die Verwaltung einseitig den Antrag auf Einführung einer 80-L Restmülltonne auf 60-L abgeändert hat. Gründe hierfür wurden in der Ratsvorlage nicht genannt. Die Vorteile liegen eindeutig bei der 80-L-Tonne.

Ein Argument dafür war, dass die Gemeinde weiterhin familienfreundlich aufgestellt sein will und durch die Veränderung der Restmüllgefäße nicht die Familien – als potentielle Nutzer von den größeren Tonnen – finanziell zusätzlich belasten möchte.

Wir fragen uns, warum wird unterstellt, dass Familien mit ein oder zwei Kindern keine Müllvermeidung bzw. Reduzierung vornehmen wollen? Gibt es entsprechende Feststellungen?

In der Diskussion wurden folgende Zahlen genannt:

  • ca. 3.900 Restmüllgefäße werden in der Gemeinde abgefahren (diese Zahl setzt sich zusammen aus den Ausführungen des Kämmerers Norbert Morfeld: ca. 1300 Haushalte könnten die 60-ltr-Tonne in Anspruch nehmen und ca. 2600 Haushalte würden dann die größeren Tonnen behalten)
  • die Kosten für die 60-ltr.-Tonne würden um ca. 40 € sinken
  • dadurch würden die Kosten für die großen Tonnen um ca. 40-50 €steigen.

Mathematisch ist diese Rechnung falsch!

Wenn für 1/3 der Haushalte die Kosten um ca. €40 fallen, dann müssen die Kosten für die restlichen Haushalte (2/3) nur um €20 im Jahr steigen, wenn der Kommune keine Ertragsoptimierung unterstellt wird! Warum wird mit falschen Zahlen operiert? Eine schriftliche Kalkulationsgrundlage wurde nicht vorgelegt, obwohl von Ratsmitgliedern gefordert.

Warum akzeptierten unsere Ratsmitglieder diese Missstände und warum wird nicht hinterfragt?

Wir wundern uns, dass die Preisreduzierung von 40,00€, die für Familien mit Kindern, aber auch für 1 bis 2- Personenhaushalte, die ein geringes Einkommen oder Rente erhalten, keine Berücksichtigung und Würdigung finden. Ein Gang weniger zur „Tafel“ erhöht das Selbstwertgefühl der Menschen.

Ist das die neue „Familienfreundlichkeit“ unserer Ratsmitglieder und der Verwaltung?

Eine Müllreduzierung sorgt für eine Preisreduzierung beim Verbraucher. Eine bessere finanzielle Anreizfunktion gibt es nicht! Nur schade, dass dieses von unseren Ratsmitgliedern nicht erkannt wurde.

Ein weiteres Argument dafür: „Im Außenbereich zahlt man wie im Innenbereich von Wadersloh den gleichen Preis an Abfallgebühren“ und das soll auch so bleiben. Dieses Thema stand gar nicht zur Diskussion. „Wir sind solidarisch!“ – diese Aussage zählt nicht.

„Solidarität ist keine Einbahnstraße“ – auch gegenüber Geringverdienern und Familien mit Kindern sollte diese geübt werden.

15.1.2024 Antwort an Boris Joraschky

15.1.2024 Antwort an Boris Joraschky

Leserbrief FWG Boris Joraschky

60-Liter-Tonne wird in Wadersloh nicht eingeführt
Umweltministerium Kommune darf so entscheiden
MEIN WADERSLOH › Politik erteilt kleineren Mülltonnen eine Abfuhr

 

27. Februar 2024

Antrag zur Bereitstellung einer 80 Ltr. Restmülltonne

Da der Rat der Gemeinde noch nicht abschließend über den Antrag der Bürger aus Diestedde abgestimmt hat, fordern wir die Verwaltung und die Ratsmitglieder auf, sich mit dem Antrag zu befassen und eine Entscheidung herbeizuführen.

Folgender Brief ist an die Verwaltung, die Fraktionsvorsitzenden und die Ratmitglieder versandt worden:

2024-02-27 Brief an die Gemeinde Wadersloh i.S. Mülltonne

1. Mai 2024

Antrag zur Bereitstellung einer 80 Ltr. Restmülltonne

2024-04-30 Brief an Gemeinde Wadersloh Ergänzung Antrag vom 27.02.24

 Z I N 19 ∙ Ermlandstraße 33 ∙ 59329 Wadersloh

 

Gemeinde Wadersloh

Herrn Bürgermeister Thegelkamp

Postfach 1140

5329 Wadersloh

 

 

Per E-Mail                                  Wadersloh, 30.04.2024

 

 

 

 

Antrag der Eheleute Andrea Ewig und Hans-Werner Reiter

Bereitstellung Restmülltonne 80l, Antrag vom 23.09.2021

 

Unser Antrag vom 27.02.2024: „…dass die Verwaltung und Ratsmitglieder

unserer Gemeinde sich mit dem Antrag der Eheleute Ewig und Reiter befassen

und eine Entscheidung herbeiführen.“

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

 

wir haben am 03.04.2024 ein Gespräch mit der Gemeinde in Sachen „Restmülltonne“ geführt. Grund für uns, unseren Antrag vom 27.02.2024 zu ergänzen.

 

Zunächst gehen wir auf den Haushaltsplan ein.

 

Haushaltsplan (Teilergebnishaushalt Abfallbeseitigung und –entsorgung).

 

In dem Gespräch haben wir auf die fehlende Transparenz des Teilergebnishaushaltplanes hingewiesen. Insbesondere haben wir bemängelt, dass der Ausweis von Zuschüssen, Einnahmen aus Windelsäcken, fehlende Ausweise der Betriebskosten, Deponiekosten und Kosten für Windelsäcke fehlen.

 

Die internen Leistungsbeziehungen bis zum Jahre 2022 beliefen sich jährlich auf ca. 13 – 17.000,00 €. Die tatsächlichen Kosten waren in den Jahren bis 2022 jährlich um ca. 45.000,00 € zu niedrig angesetzt.

 

Dieser niedrige Wert findet sich sogar in den Bilanzen bis 2022 wieder, obwohl gemäß Abrechnung Abfallgebühren ein höherer Wert anzusetzen ist.

Folge hieraus ist, dass Ratsmitglieder und Verwaltung keine rechtzeitige Erhöhung der Abfallgebühren vorgenommen haben, die in den letzten zwei Jahren nachgeholt wurde.

 

Es wurde uns die Zusage gegeben, dass zukünftig die richtigen Werte auch im Haushaltsplan angesetzt werden.

 

Wir haben uns die Erträge und Kosten für Windelsäcke angeschaut. Vermittelt wurde, dass Zuschüsse für Windeln für Senioren und Kleinkinder bezahlt werden, ferner wurden die Windelsäcke für 1,50 € pro Stück verkauft.

 

Im Jahr 2021 wurden Erträge aus Zuschüssen und aus dem Verkauf von Windelsäcken in Höhe von 9.078,00 € ausgewiesen. Als Aufwand für die Windelsäcke wurde lediglich ein Betrag von 5.266,06 € ausgewiesen. Wir haben auf dieses Missverhältnis hingewiesen, und es wurde uns mitgeteilt, dass die Kosten für die Entsorgung geschätzt wurden. Diese wurden separat nicht ausgewiesen. Wir haben uns gefragt, warum überhaupt interne Zuschüsse (Leistungsbeziehungen) vorgenommen werden.

 

Grundsätzlich haben wir die fehlende Transparenz und den fehlerhaften Ausweis der Zahlen bemängelt. Die Ratsmitglieder unserer Gemeinde treffen Entscheidungen nach dem Haushaltsplan. Die Bürger unserer Gemeinde gehen davon aus, dass das Zahlenwerk stimmt. Wir konnten uns überzeugen, dass Zuschüsse für die Windelsäcke in der Bilanz ausgewiesen wurden. Ohne Gespräch wäre dieses nicht möglich gewesen. Wir werden auch weiterhin die Haushaltspläne und die Bilanzen interessiert verfolgen.

 

 

Einführung einer 60l-Restmülltonne in der Gemeinde Wadersloh

Antrag der Gemeinde, Ablehnungsgründe

 

Die Ausschuss- und Ratsmitglieder unserer Gemeinde haben sich in mehreren Sitzungen mit der Einführung der 60l-Restmülltonne beschäftigt. Letztendlich wurde diese am 18.12.2023 abgelehnt durch den Rat, der sich den Empfehlungen des UA und HA-Ausschusses angeschlossen hat.

 

Die Ablehnungsgründe sind bekannt.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Familien mit Kindern (unabhängig von Windeln) weiterhin sozial begünstigt werden sollen.

 

Der Gesetzgeber hat allerdings festgelegt, dass die sozialen Gebührenabschläge und hieraus entstehenden Einnahmeausfälle über den allgemeinen Haushalt abgedeckt werden müssen. Höchst richterlich ist dieses auch durch das hessische VGH festgestellt worden. Dieses Urteil und die StGB NRW Mitteilung 350/2006 haben wir in dem Gespräch übergeben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, wie in unserem Antrag vom 27.02.2024 festgestellt, dass die Gesetzesgrundlage hier nicht beachtet wurde und haben deutlich gemacht, dass

die Gesetzesgrundlage bei dem Antrag der Eheleute Ewig und Reiter auf Einführung einer Restmülltonne 80l zu beachten ist.

 

Übrigens: Wir haben das Urteil auch deshalb der Gemeinde übergeben, weil uns von einem Ratsmitglied vermittelt wurde: „Wir werden nicht zustimmen, ihr könnt ja dagegen klagen.“ Allerdings wurde auch seitens der Gemeinde vermittelt, dass eine Rechts-sicherheit über eine Klage gegen den Gebührenbescheid ja herbeigeführt werden kann.

 

Es wurde bereits ausgeklagt! Siehe Urteil.

 

Ein weiteres Gesetz, das zu beachten ist:

 

Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Landesabfallgesetz NRW ist eine Stad/Gemeinde verpflichtet, über die Abfallgebühr wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und –verwertung für die gebührenpflichtigen Benutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu setzen. Mit Blick auf diese gesetzliche Vorgabe muss ein Benutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung entsprechend der von ihm produzierten Abfallmenge mit Abfallgebühren belastet werden. Diese ergibt sich auch aus dem kommunalabgabenrechtlichen Äquivalenzprinzip (§ 6 Abs. 3 Satz 2 KAG NRW), wonach die Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen darf.

 

Die Gemeinde Wadersloh hat als Begründung für die Einführung einer 60l-Restmülltonne festgehalten, dass nach der aktuellen Abfallsatzung (01.01.2023) das Restmüllvolumen ca. 4 l pro Person und pro Woche beträgt.

Dieses extreme Missverhältnis zur tatsächlichen Inanspruchnahme ist eklatant.

Somit besteht eine weitere gesetzliche Verpflichtung, Restmülltonnen unter 120 l einzuführen.

 

Einen Ablehnungsgrund (siehe Protokoll vom 17.08.2022 der Eheleute Ewig und Reiter) möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Im Protokoll wurde festgehalten: „Ein Mindestvolumen von 10 Litern pro Person und Woche wird in der Rechtsprechung sehr kritisch gesehen.“

Wir haben uns gefragt, warum dies einige Monate später bei dem Antrag über die 60l-Restmülltonne keine Rolle mehr spielt. Diese Frage konnte in dem Gespräch nicht beantwortet werden.

 

Wir erwarten, dass aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen die Einführung einer 80l-Restmülltonne nochmals ergebnisoffen in den Gremien beraten wird.

Abschließend möchten wir noch betonen, dass am 03.04.2024 ein gutes Gespräch geführt wurde. Wir sind an weiteren Gesprächen mit der Verwaltung zum Wohle unserer Gemeinde interessiert.

 

Als Anlage haben wir die StGB-NRW-Mitteilung 350/2006 vom 19.04.2006 beigefügt.

 

 

Dieses Schreiben ist Bestandteil unseres Antrages vom 27.02.2024. Wir bitten die Fraktionsvorsitzenden, dieses Schreiben an die Ratsmitglieder weiterzuleiten.

 

Herzlichen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Gruppe ZIN19
Zukunft Initiative Nachhaltigkeit

 

 

Richard Streffing

4. Juni 2024

Hauptausschuss

Zwischenzeitlich hat mit der Verwaltung der Gemeinde Wadersloh am 3. April 2024 ein Gespräch zum Thema „Abfallgebühren und Restmülltonne“ stattgefunden. Das Gespräch war sehr angenehm und interessant und hat viele unserer Fragen beantwortet. Deshalb haben wir einen geänderten Antrag auf Bereitstellung einer 80 ltr. Restmülltonne am 30. April 2024 eingereicht.

Diese beiden Anträge wurden nun in der Hauptausschuss-Sitzung am 3. Juni 2024 beraten und in den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Landschaft verwiesen, der am 2. September 2024 erneut tagt.

Auf unsere Frage in der Bürgerfragestunde, ob bei der Ausschreibung des Vertrages über den  Transport des Bio- und Restmülls, die Anfang 2025 erfolgen soll, die 80 ltr. Tonne Berücksichtigung findet, auch wenn die Gremien noch nicht abschließend darüber beraten hätten, antwortete der Bürgermeister, dass er diese Frage nicht beantworten könne, da er sonst den Ergebnissen der Gremien vorgreifen würde. Es wäre Aufgabe der Ausschüsse, dies zu beschließen.

Ergänzend erklärte der Kämmerer Norbert Morfeld dann im persönlichen Gespräch, dass die Ausschüsse die Anträge bis Herbst 2024 beraten und beschlossen hätten, so dass im Falle eines positiven Beschlusses die 80 ltr. Tonne bei den Ausschreibungen noch berücksichtigt wird!

 

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