Die Bürgerbeteiligung nach Art. 17 Grundgesetz (GG) und nach § 24 GO-NRW = Störfaktor und soll in Wadersloh höchste Verwaltungsressourcen binden!?

14. Juli 2025

Die Bürgerbeteiligung nach Art. 17 Grundgesetz (GG) und nach § 24 GO-NRW = Störfaktor und soll in Wadersloh höchste Verwaltungsressourcen binden!?

Wir haben heute unseren Bürgermeister und die Parteien angeschrieben:

Offener Brief zur Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Wadersloh

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen haben wir – ausgelöst durch aus unserer Sicht inakzeptable Äußerungen des Bürgermeisters – intensiv über das Thema Bürgerbeteiligung in unserer Gemeinde nachgedacht.

Die Hoffnung, dass die getätigten Äußerungen zurückgenommen oder klargestellt würden, hat sich leider bis heute nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund ist der beigefügte, offene Brief entstanden.

Eine plausible Erklärung für die aktuelle Situation liegt uns nicht vor. Umso mehr möchten wir unser Bedauern über die entstandene Entwicklung zum Ausdruck bringen.

Mit freundlichen Grüßen

ZIN19 Zunkunft(s) – Initiative – Nachhaltigkeit

Hier unser Offener Brief

2025-07-14 Offener Brief zum Thema Bürgerbeteiligung

23. November 2023

Musterschreiben "Anregungen oder Beschwerden"

Wir haben ein Musterschreiben für Sie vorbereitet. Eine kleine Unterstützung, damit

Ihre Anregungen oder Beschwerden zielgerichtet gestellt bzw. geäußert werden.

Ein kleiner Hinweis. Anträge die Sie stellen, werden ebenfalls nach § 24GO-NRW bearbeitet.

 

Muster eines Schreibens zu „Anregungen oder Beschwerden“ nach § 24 GO-NRW

Musterschreiben Anregungen oder Beschwerden

Bürgerbeteiligung auf allen politischen Ebenen ist für ZIN19 ein hohes Gut!

Die Form unseres gesellschaftlichen Miteinanders ist immer auch abhängig von der jeweiligen Politik. Dies gilt auf Bundesebene genauso wie auf der untersten Gemeindeebene. Es gilt, das Leben zu organisieren. In unserem Land zeigen uns demokratisch geformte Wege Möglichkeiten und Grenzen des täglichen Miteinanders.

Je mehr Menschen bereit sind sich einzubringen, desto lebendiger wird sich die Politik mit/in ihren demokratischen Prozessen ihren Bürgern zeigen, desto schwerer haben es Entwicklungen mit rechts oder links behafteten Autokratietendenzen.

Vor diesem Hintergrund ist die Aufforderung nach Bürgerbeteiligung aus der Politik nur zu gut zu verstehen. Es werden nicht Polemiker, es werden kreative Lösungsfinder gesucht, die mit Anregungen oder Beschwerden das politische Leben in ihren Gemeinde beleben.

 

Um diesen kreativen Lösungsfindern Raum zu schaffen, hat der Gesetzgeber im § 24 GO-NRW zu Anregungen und Beschwerden ausgeführt:

(1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.

 

Bringen Sie sich zum Wohle der Demokratie und zum Wohle unserer Gemeinde mit ein!

 

Ideen und Anregungen, Fragen oder Hinweise - ganz gleich ...

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