Poldergebiet und Hochwasserschutz an der Glenne

Wir haben am 12. Januar 2026 unseren Bürgermeister Herrn Christian Thegelkamp zu diesem Thema einen langen Brief geschrieben:

Offener Brief

Gemeinde Wadersloh

Herrn Bürgermeister C. Thegelkamp

Liesborner Straße 5

59329 Wadersloh

Wadersloh, 10.01.2026

Unser Antrag/Anregung nach § 24 GO-NRW vom 15.10.2025

Die Stadt Lippstadt soll offiziell aufgefordert werden, ihrer Deichunterhaltungspflicht nachzukommen

Unser Antrag gem. Art. 17 GG vom 15.10.2025, Ausscheiden der Gemeinde Wadersloh aus dem Verfahren „Hochwasserschutz an der unteren Glenne“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Medien haben über die vorgenannten Anträge unsererseits berichtet. Unsere Anträge wurden von der Gemeinde Wadersloh und der Stadt Lippstadt gemeinsam kommentiert. In dieser Stellungnahme hat uns insbesondere die Formulierung bezüglich der Aussage missfallen: Durch dieses Verfahren werden auch diejenigen in erheblichem Maße geschützt, die sich gegenwärtig dagegen aussprechen. Um dies unmissverständlich auszudrücken, handelt es sich hierbei um eine infame Unterstellung.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2019 hat sich ZIN19 in erheblichem Umfang dem Hochwasserschutz an der Glenne gewidmet. Eine umfassende Darstellung sämtlicher Aktivitäten steht Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden diesbezügliche Anträge an die Gemeinde gestellt.

Das vorliegende Schreiben ist als integraler Bestandteil unserer Anträge zu werten.

Angesichts der in den vergangenen Jahren erfolgten Verbreitung unzutreffender Darstellungen erachten wir es als erforderlich, auf einzelne Aspekte näher einzugehen:

Punkt 1: Errichtung Poldergebiet
Im Jahre 1962 erfolgte die Befestigung der Glenne durch die Errichtung von Deichen auf beiden Seiten. Zur Ableitung von Wasser wurde ein umfassendes System etabliert, das Deichanlagen zum Schutz vor extremen Wasserständen, Vorfluter, ein Schöpfwerk sowie eine Stauanlage umfasst. Die Errichtung der Deiche erfolgte gemäß dem höchsten bekannten Wasserstand (HHW).

Punkt 2: Ausbau der Glenne nach höchstem Wasserstand (HHW)

Aus einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom 16. Dezember 1966 geht unzweifelhaft hervor, dass das damalige Wasserwirtschaftsamt Lippstadt dezidiert konstatierte, die Deiche seien auf der Grundlage des jemals höchsten dokumentierten Wasserstandes der Lippe, insbesondere jenes aus dem Jahre 1890, errichtet worden. Die Höhe der Mündung belief sich damals verschiedenen Quellen zufolge auf einen Wert zwischen 73,85 und 74,06 Metern über dem Meeresspiegel, womit der Nachweis erbracht ist. Siehe Anlage 1

Punkt 3: Baugrunduntersuchung Standsicherheit Glenne-Deiche 09.07.1993

Das vorliegende Gutachten dient der Überprüfung des Hochwasserschutzdeiches Glenne in seinem westlichen Teilabschnitt in Bezug auf dessen Beschaffenheit und Standsicherheit. Dieses Gutachten stellte fest: Der Deich und der vorhandene Untergrund erfüllen nicht die Kriterien die an einen Neubau zu stellen sind. Ohne weitere Maßnahmen sind die erforderlichen Sicherheiten bezüglich der Standsicherheit und der Durchsickerung nicht gegeben. Daher ist eine grundlegende Sanierung erforderlich.

Ein völliger Neubau wird aus Kostengründen voraussichtlich nicht durchführbar sein und jetzt die wichtigste Aussage:

Auf der anderen Seite lässt sich eine ausreichende Sicherung durch geeignete kostengünstige Maßnahmen erzielen. Siehe Anlage 2

Von Bedeutung:
Im Gutachten wurde auf Seite 13 die nachstehende Feststellung getroffen:

Die vorhandene Deichkrone liegt danach etwa zwischen 73,91 (Station 2,105) und

74,57 m ü. NN (Stat. 3605) und damit 0,2 bis 0,9 m höher als das HHW. Damit ist eine sehr ungleichmäßige Freibordhöhe vorhanden.

Dies ist ein weiterer Nachweis, dass die Deiche im Jahr 1962 nach dem höchsten bekannten Hochwasser (HHW) gebaut wurden. Siehe Anlage 3

ZIN 19 ist der Ansicht, dass es sich nicht leugnen lässt, dass in den vergangenen 28 Jahren (Stand 1993) nicht sachgerechte Vorkehrungen zur Wahrung der Bürgersicherheit getroffen wurden. Die notwendigen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind unterblieben.

Punkt 4: Schreiben Bezirksregierung Münster vom 8. Januar 1996

Und jetzt wird es spannend.

Die Bezirksregierung verweist auf das vorgenannte Gutachten von 1993 und auf eine Besprechung mit dem damaligen StUA Lippstadt und teilt mit, dass die Deiche an der Glenne im so schlechten Zustand sind, dass die Standsicherheit auch durch weitere Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Richtigkeit dieser Behauptung ist schlichtweg zu verneinen, da das Gutachten aus 1993 gegenteilige Erkenntnisse liefert. Des Weiteren entzieht es sich unserem Verständnis, weshalb die Vorlage des Gutachtens erst nahezu drei Jahre nach dessen Erstellung erfolgt. Das Schreiben ist der Anlage 4 zu entnehmen.

Punkt 5: Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag zum Hochwasserschutz im Bereich der Glenne Stadt Lippstadt und Gemeinde Wadersloh von 2003

Die Gemeinde Wadersloh und die Stadt Lippstadt traten in Verhandlungen miteinander. Es war beabsichtigt, eine Vergleichsvereinbarung gemäß § 55 Verwaltungsverfahrensgesetz zwischen der Gemeinde Wadersloh, der Stadt Lippstadt und dem Land Nordrhein-Westfalen zu unterzeichnen. Das Ratsdokument der Stadt Lippstadt, Sitzung vom 08.12.2003, gibt Aufschluss darüber, dass die Dimensionierung der Glenne-Deiche im Jahr 1962 auf ein Hochwasserereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von zehn Jahren ausgelegt war. Siehe Anlage 5

Wir fragen uns, aus welchen Gründen hier falsche Werte verwendet worden sind.

Punkt 6: Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, Inhaltliche Ausgestaltung

In der Präambel ist die nachfolgende Festlegung getroffen worden: „ Die Standsicherheit der Glennedeiche ist nicht länger gewährleistet“.

Ein Schutz vor 10jährlichen Hochwasserereignissen, wie ihn die vorhandenen Deiche bieten, reicht für bebaute Gebiete nach heutiger Auffassung nicht mehr aus. Da Punkt 2 und 3 zu grundlegend abweichenden Ergebnissen führt, sind die oben genannten Behauptungen nicht korrekt. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Vertragsinhalten wird unsererseits nicht erfolgen. Alle beteiligten Parteien sind mit den Bestimmungen dieses Vertrags vertraut.

Punkt 7: Gutachten 2011 Hochwasserschutz Glenne Planfeststellung nach § 68 WHG

Im Rahmen des Vergleichs der Wasserstände wurde unter Ziffer 1.4 der Nachweis angestrebt, dass die Deiche im Jahr 1962 die maßgebliche Hochwasserlinie nicht erreicht hatten. Der beabsichtigte Nachweis ist gescheitert, da bereits im Gutachten von 1993 konstatiert wurde, dass die Dämme nach dem höchsten Hochwasserstand errichtet worden sind. Beachten Sie diesbezüglich bitte auch die Ausführungen unter Punkt 2 und 3.

Punkt 8: Vorübergehendes Konzept zum Vorgehen im Falle von Hochwasserereignissen an der Glenne

Im März 2025 haben die Gemeinde Wadersloh, die Stadt Lippstadt und der Kreis Soest eine Vereinbarung geschlossen. Im Absatz 2 wird festgehalten, dass es strittig ist, wer für die Deichunterhaltung zuständig ist. Die Bezirksregierung hat Herrn Schulze-Waltrup per E-Mail am 05.11.2025 mitgeteilt, dass die Unterhaltung der Glenne als Gewässer – wie bereits vorher – bei der Stadt Lippstadt liegt. Nachweis siehe Anlage 6.

Wir möchten an diesem Punkt daran erinnern, dass die Stadtentwässerung Lippstadt mit Schreiben vom 11.11.2011 festgestellt hat, dass die Stadt Lippstadt für die Glenne Unterhaltungspflichtig ist. Siehe Anlage 7

In dem Konzept wurde ferner folgende Aussage festgehalten: Gleichwohl ist es erforderlich, im Hochwasserfall unabhängig vom laufenden Rechtsstreit, die Sicherheit und den Hochwasserschutz der Anlieger zu gewährleisten. Insoweit muss der aktuelle Verteidigungsplan angepasst werden. Dies soll durch die Kommunen Lippstadt und Wadersloh erfolgen.

ZIN 19 fragt sich: „Wer hat dieses vorgegeben?“ Schließlich trägt jede Gemeinde für sich eine Verantwortung und kann eigenständig handeln.

Auf die Deichunterhaltungskosten, die vertraglich vereinbart wurden, sind wir bereits in unserem Antrag vom 15.10.2025 eingegangen.

Punkt 9: Gemeinsame Information der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh zur aktuellen Situation an der Glenne an die Grundstückseigentümer vom 15.7.2025

In diesem Schreiben wurde festgehalten, dass der Planfeststellungsbeschluss in Sachen Glenne durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG Leipzig) bestätigt wurde. Die als nicht sicher deklarierte Eindeichung, die für ein ca. 10jähriges Hochwasserereignis geschaffen wurde, soll abgetragen werden.

Die Verantwortlichen, Gemeinde Wadersloh und Lippstadt, aber insbesondere die Bezirksregierung, haben es verstanden, auch vor Gericht deutlich zu machen, dass die Deiche für ein 10jähriges Hochwasserereignis geschaffen wurden. Das Gutachten 1993 und die verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung vom 16. Dezember 1966 sind eindeutige Beweise, dass die Deiche nach höchstem bekannten Wasserstand (HHW) errichtet wurden.                                         

Wieviel Kraft muss man aufbringen, um jahrelang vor Gerichten mit falschen Fakten zu argumentieren?

Punkt 10: Planfeststellungsbeschluss März 2018 gemäß § 68 WHG

In unserem Antrag haben wir sehr deutlich gesagt, dass die Unanfechtbarkeit länger als 5 Jahre zurückliegt. Gemäß Beschluss müssen Bedingungen eingehalten werden, die noch nicht vollumfänglich erfüllt worden sind. Dazu gehören:

 

  •  Einbindung der Grundstückseigentümer, Nachweis liegt vor durch Aussage Grundstückseigentümer
  • Einbindung Fischereigenossenschaft, Nachweis liegt vor

 Diese Bedingungen sind nicht eingetreten. Die Einbindung erfolgte nicht.

Fazit:

Über mehrere Jahrzehnte hinweg bis einschließlich 2024 sind an der Glenne keine sachgerechten Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden.

Einige Anwohner äußern den Verdacht auf eine Straftat.

Obschon sämtlichen Involvierten die Errichtung der Dämme nach dem höchsten jemals verzeichneten Hochwasserereignis bewusst war, wurden in den vergangenen Jahrzehnten alle Anstrengungen unternommen, um den Eindruck zu erwecken, das nur ein Schutz auf ein 10 jähriges Hochwasser besteht.

Es wurde nicht gescheut, selbst vor Gericht mit unzutreffenden Angaben zu argumentieren.

Es obliegt den Gerichten, Wahrheiten zu vermitteln, da ihre Entscheidungsfindung auf der Grundlage von Dokumenten und Aussagen der Verfahrensbeteiligten beruht. Offenbar oblag es hier insbesondere der Bezirksregierung Arnsberg, die Initiierung des Weges zur Bewältigung eines zehnjährigen Hochwassers voranzutreiben.

Selbst in den jüngst getroffenen vertraglichen Vereinbarungen dient das erwähnte zehnjährige Hochwasser weiterhin als Basis für die Unterzeichnung von Übereinkünften, deren Genehmigung bei Kenntnis der Sachlage kaum hätte erfolgen dürfen.

Es wurde auch nicht davor zurückgeschreckt, gegenüber den Anliegern und weiteren Dritten, die sich für die Bewahrung der Dämme und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes einsetzen, unwahre Behauptungen aufzustellen, um deren Ruf zu schädigen.

Die wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte wurden völlig ignoriert. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 15,0 bis 20,0 Millionen Euro und werden zu Lasten der Steuerzahler finanziert.

Es wäre wünschenswert, wenn die dargelegten Erläuterungen künftig bei der Entscheidungsfindung Beachtung fänden.

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

ZIN19 – Zukunft(s) – Initiative – Nachhaltigkeit

 

 

 

Dämme, an denen keine Reparaturarbeiten durchgeführt wurden, bergen ein Risiko: Bei Hochwasser kann an diesen Stellen der Damm brechen. Es entsteht ein ungutes Gefühl und Unverständnis, wenn trotz vertraglicher Grundlage für die Dammpflege offensichtliche Schäden nicht behoben werden. Der Antrag zielt darauf ab, die seit September 2024 vorhandenen tiefen Fahrspuren auf der Glennedeichkrone so schnell wie möglich zu beseitigen.

Quelle: private Fotos ZIN19 Ende September 2024

 

 

 

Die Presse hat berichtet:

Mein-Wadersloh am 16.10.25 und am 29.10.25

Lippstadt am Sonntag am 18.10.2025

Die Glocke am 23.10.2025 und am 4.11.2025

Der Patriot am 5.11.2025

Seit Jahren ist die Deichunterhaltung an der Glenne sträflich vernachlässigt worden. Verwaltung und Politik haben nun die Landwirte als neue „Sündenböcke“ auserkoren. Grund für uns einen Leserbrief zu schreiben. Schuldig sind nicht die Bauern, sondern die Vertreter der Behörden und Verwaltungen!

Bereits im Jahr 2019 haben wir den Gemeinderat der Gemeinde Wadersloh, z. Hd. Herrn Bürgermeister Thegelkamp angeschrieben, mit der Bitte, unsere Fragen zu beantworten. Wir haben auf die Risiken aufmerksam gemacht.

Diesen offenen Brief wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten.


Sorgen und Ängste der Bürger an der unteren Glenne

Wieder einmal waren die Bürgermeister von Lippstadt und Wadersloh anlässlich des letzten Hochwassers der Glenne um die Jahreswende mit sorgenvollen Mienen in verschiedenen Presseberichten abgebildet. Die beiden Kommunalpolitiker teilten die Sorgen und Ängste ihrer Bürger vor den stetig steigenden Pegelständen an der Glenne bei Cappel. Wer die vor ca. 28 Jahren gestarteten Planungen zum Hochwasserschutz hier aufmerksam verfolgt hat, erlebte ein Dèjàvu. Über die Jahre hinweg immer wieder das gleiche Bild. Angst und Sorge vor nicht zu beherrschenden Wassermassen! Feuerwehr und viele andere ehrenamtliche und freiwillige Helfer stehen parat, mobilisieren alle Kräfte. Bewundernswert! Falls die „maroden“ Dämme brechen sollten, ist dann ein hoffentlich wirkungsvoller Schutz entstanden. Das ist großartig. Die dortige Bevölkerung steht wirklich zusammen.

Kern des Problems sind die vor jetzt 28 Jahren von der Bezirksregierung als „marode“ erklärten Glennedeiche, die vormals von holländischen Fachleuten auf der Grundlage damaligen Wissens errichtet wurden und allen Hochwassern seit dieser Zeit trotzen konnten.

Natürlich werden Dämme heute anders gebaut. Neue Erkenntnisse haben auch die Architektur von Dämmen verändert. Trotzdem werden nicht alle Dämme, die in dieser Zeit errichtet wurden, geschliffen oder gänzlich neu errichtet. Im Gegensatz zu den Glennedeichen werden andere Deiche bewirtschaftet. Jeder Damm benötigt Pflege. Die Deichhöhe verringert sich bspw. durch Materialverdichtung jährlich um ca. 1 cm. Um den ursprünglich gewünschten Schutz eines Dammes aufrecht zu erhalten, sind von Zeit zu Zeit Aufschüttungen und Verdichtungen unerlässlich. Wäre man den Empfehlungen eines Gutachtens vom 9.7. 1993 gefolgt, würde die Deichkrone der Glennedeiche heute um 20 bis 30 cm höher und die Standfestigkeit besser sein. Das Gutachten spricht von notwendigen, im Abstand von mehreren Jahren durchzuführenden Profilierungsma8nahmen und bezeichnet solches als allgemeine Deichunterhaltung was nach dem Hochwasserschutzgesetz eine Pflichtaufgabe darstellt.

Eine solche Deichunterhaltung hat man seit jetzt 28 Jahren unterlassen bzw. aktiv verhindert! (Das für Deiche unerlässliche Hüten von Schafen wurde behördlicherseits zeitweise unterbunden und wird jetzt immer noch erschwert.) Dadurch verringert sich die Standfestigkeit der Deiche von Jahr zu Jahr. Die Gefahr eines Deichbruchs erhöht sich somit von Hochwasser zu Hochwasser. Die sorgenvollen Mienen der Bürgermeister sind berechtigt, weil mit Starkregenereignissen zukünftig wohl immer häufiger zu rechnen ist und heute niemand weiß, wer im Falle eines Deichbruchs an der unteren Glenne für dadurch entstehende Schäden zu haften hat. Die Kommunen einerseits oder das Land NRW (Regierungsbezirk) andererseits, weil die gesetzlich vorgegebene Deichunterhaltung nicht erfolgte und die Zuständigkeit für die allgemeine Deichunterhaltung hier rechtlich immer noch nicht geklärt wurde.

Schuldig für diesen Zustand sind keineswegs die Bauern, die ihre existenzsichernden Flächen für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen (Renaturierung) bisher nicht vollumfänglich zur Verfügung stellten -wie das Kommunalpolitiker manchmal in der Presse andeuten. Die Bauern halten sich an die Maßgaben des Vergleichsvertrages vom 9.2.2004. Schuldig sind allenfalls die Vertreter der Behörden, die in den letzten 28 Jahren ihre Augen vor der Langfristigkeit dieser Aufgabe verschlossen, wohl immer noch an eine baldige Umsetzung der geplanten Maßnahmen glauben und zwischenzeitlich noch nicht einmal an einer „provisorischen Deichsicherung“ Gedanken verschwendeten. Zu „provisorischen Deichsicherungen“ sagt einer der führenden NRW-Hochwasserexperten Holger Friedrich: Sand-Kies-Schüttungen aus Lastwagen brächten ein deutliches Plus, zwar nicht in der Höhe, aber bei der Standsicherheit. Das Material für die provisorischen Sicherungen auf der Rückseite der Deiche lasse sich später beim regulären Deichbau verwerten. Die Kosten für solche provisorischen Sicherungen müsse -wie bei regulären Sanierungen- zu 80 Prozent das Land tragen…..

 

Die Sorgen und Ängste der Bürger sollten endlich ernst genommen werden!

Für ZIN19

(Zukunft Initiative Nachhaltigkeit)

Wolfgang Kißler

5. Februar 2024

Sorgen und Ängste der Bürger an der unteren Glenne

1966-11-15 Gerichtsvermerk Flurbereinigung Bescheinig. höchste HochwasserBereits am 1. August 2019 haben wir den Wasser- und Bodenverband der Gemeinde Wadersloh zum Thema „Nichtnutzung des Staurechts“ an der unteren Glenne und zur Situation der Deichpflege angeschrieben.

Hier unser Schreiben:

2019-08-01 Nichtnutzung Staurecht WasserBodenVerband

 

Am 4. November 2019 und am 25. November 2019 haben wir den Bürgermeister der Gemeinde Wadersloh, Herrn Christian Thegelkamp, die Gemeinderatsmitglieder und den Wasser- und Bodenverband der Gemeinde Wadersloh angeschrieben, und den Antrag auf Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit den Planungen „Hochwasserschutz an der unteren Glenne“ gestellt.

Hier unsere Schreiben:

2019-11-04 Fragenkomplex 1-6 an Rat u. BM

2019-11-25 Fragen an BM Thegelkamp

Wir haben daraufhin am 13. Januar 2020 folgende Antwort erhalten:

2020-01-13 Antwort BM Thegelkamp

Warum passiert ca. 30 Jahre lang nichts?

 

Die Glocke v. 27.12.2023 Starke RegenfälleWa

 

PATRIOT_20231227_12

 

PATRIOT vom 27.01.2024, Seite 9 – A und O ist die Renaturierung

 

BM Thegelkamp mit sorgenvollem Gesichtsausdruck an der Glennebrücke. Quelle: Mein Wadersloh
… und auch der BM der Stadt Lippstadt Arne Moritz schaut nicht glücklich….. Quelle: Mein Wadersloh
Hochwasserstand an der Glenne, Gehöft von Wasser umringt
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr beim Füllen der Sandsäcke
Quelle: Instagram Selbst das Windrad der Gemeinde stand im Hochwasser und wurde abgeschaltet!
25. Februar 2024

Glenne-Problem komplex

Am 25.2.2024 erscheint folgender Artikel in der Zeitung Lippstadt am Sonntag:

007-2024-02-25 LP am Sonntag Glenne-Problem komplex

 

Zum Bericht des Lippstädter Fachbereichleiters Stadtentwicklung und Bauen in der Zeitung „Lippstadt am Sonntag“ vom 25. Febr. 2024 zum Bericht „Glenne-Problem-komplex“ haben wir unsere Sichtweise auf einige Problemstellungen nochmals dargelegt:

 

Zum Bericht in der Zeitung Lippstadt am Sonntag, vom 25. Febr. 2024

Glenne-Problem komplex“

Dieser Bericht des Fachbereichleiters Stadtentwicklung und Bauen Heinrich Horstmann gibt einiges an Hoffnung, wirft aber auch solche Fragen auf, die längst geklärt sein sollten. Es wird der Hochwasserschutz für den Ortsteil Cappel und den Hofstellen entlang der Glennedeiche angesprochen. Es gibt aber Hofstellen, die nicht direkt an der Glenne und nicht auf Lippstädter Gebiet liegen und ebenfalls vom Hochwasser bedroht werden. Im Bericht werden diese Hofstellen nicht erwähnt! Da, wie im Bericht erwähnt, die geplante Renaturierungsmaßnahme nicht gänzlich kostenlos ist und die Wadersloher Bürgerschaft pro Kopf mit einem circa dreifach höheren Kostenanteil belastet wird wie der Lippstädter Bürger, dürfen die Hofstellen auf der Wadersloher Seite nicht außer Acht gelassen werden.

Weiter stellt Horstmann fest, das die „Verwallungen/Deiche“ entlang der Glenne nicht zum Hochwasserschutz konzipiert seien, sie dienten nur dem „sogenannten“ Kulturstau um die angrenzenden Flächen bewirtschaften zu können. Wenn dem so sein sollte stellt sich die Frage, warum in den zurückliegenden, extrem trockenen Jahren nicht angestaut wurde, aber die angrenzenden Felder trotzdem -wenn auch nicht so effektiv- bewirtschaftet wurden.

Wenn diese Darstellung dazu dienen sollte, von den jahrzehntelangen Versäumnissen bezüglich der „allgemeinen Deichunterhaltung“ abzulenken, ist dies kein guter Versuch, weil schon 1966 in einem Vermerk zu einem Gerichtsverfahren beim OVG im Rahmen der Flurbereinigung der ausführende technische Beamte Anton Hegemann (Amt für Flurbereinigung und Siedlung Soest) von Glenneeindeichungen gegen „höchste Hochwasser HHW“ gesprochen hat. Ob durch die Nichtbewirtschaftung die Deiche/Verallungen mittlerweile nur noch für den „Kulturstau“ geeignet sind, ist fraglich, weil sie in den letzten 30 Jahren allen Hochwassern standhalten konnten.

Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die benötigten Flächen in absehbarer Zeit auf freiwilliger und sozial verträglicher Weise zu bekommen sind und eine Zwangsenteignung vertraglich ausgeschlossen ist, wird man wohl perspektivisch an machbaren Zwischenlösungen zu arbeiten haben.

30 Jahre Unsicherheit bei den Glenneanliegern sind genug!

Für ZIN19

Zukunft Initiative Nachhaltigkeit

Wolfgang Kißler

9. März 2024

Marode Deiche halten

8. Juni 2024

Leserbrief Paul Plümpe

Sorgenvolle Blicke an der Glenne

Betrifft: Glenne-Problematik

Wenn ich die Deiche der Glenne, besonders in der Nähe von Cappel betrachte, und das ist wöchentlich, stelle ich fest, dass sich der Zustand der Deiche ständig verschlechtert. Die Pflege der Dämme, insbesondere die Beweidung durch Schafe ist mangelhaft. Die Brennnesseln wuchern, Totholz und Holzbewuchs im Flusslauf werden geduldet. Beschädigungen und Kahlstellen werden nicht beseitigt und grobe Absenkungen werden nicht begradigt.

Ich erwarte, dass auch beim nächsten Hochwasser unsere Bürgermeister von Wadersloh und Lippstadt mit sorgenvollen Mienen die Situation an der Glenne beobachten werden. Zuletzt gesehen in der Presse zur Jahreswende.

Paul Plümpe

Wadersloh

Ideen und Anregungen, Fragen oder Hinweise - ganz gleich ...

wir freuen uns immer über Feedback!
Schreibt uns und laßt uns den Dialog fortführen. Nur wer miteinander redet kann etwas ändern.

Jetzt am Dialog teilhaben und eine Nachricht schicken