Kostentransparenz, so klar wie die Glenne.

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In unserer Philosophie ist verankert, dass wir für eine gesunde Umwelt, für notwendige maßvolle Investitionen der Gebietskörperschaften und für alle Maßnahmen, die Werte und Nutzen für unsere Generation, aber insbesondere für zukünftige Generationen schaffen, stehen.

Wir haben uns mit dem Thema Glenne beschäftigt und haben leider feststellen müssen, dass voraussichtliche Kosten von 1 Mio. € in dem Haushaltsplan nicht eingestellt wurden. Im Gegenteil. Die Position „Kostenanteil Hochwasserschutz Glenne“ ist komplett ab 2018 aus den Haushaltsplänen entfernt worden.

Die Ordnungsmäßigkeiten nach kaufmännischen Grundsätzen wurden somit in doppelter Hinsicht nicht eingehalten.

Es ist uns wichtig, dass die finanziellen Verhältnisse, die aufgrund von Beschlüssen und Vereinbarungen den Haushalt der Gemeinde Wadersloh beeinflussen, auch ordnungsgemäß dargestellt werden. Es kann auch nicht sein, dass zukünftige Generationen Zahlungen leisten müssen, weil Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfasst werden.

 

Anträge an den Bürgermeister

Aus diesem Grund haben wir am 8.8.2020 einen offenen Brief an Herrn Thegelkamp unseren Bürgermeister mit zwei Anträgen gesendet:

  1. Unser Antrag vom 08.08.2020 auf Einstellung der finanziellen Verpflichtungen aus Vergleichsvertrag 2004 zwischen dem Land NRW, der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh (Glenne)
  2. Antrag auf Erfassung und Einstellung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen und sonstigen Vereinbarungen, die bisher in den Haushalten der Gemeinde Wadersloh nicht eingestellt worden sind.

Sollte es hier Neuigkeiten geben, werden wir Sie natürlich weiter informieren.

8. August 2020

Offener Brief mit unseren Anträgen

8. Februar 2021

Einstellung der finanziellen Verpflichtungen

Über unseren Antrag 1 „Einstellung der finanziellen Verpflichtungen aus Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 wurde nicht abgestimmt.

Deshalb haben wir am 8.2.2021 erneut ein Schreiben an die Verwaltung gerichtet, mit der Bitte, sich an die Gesetzesgrundlagen zu halten und  einen Beschluss zu unserem Antrag herbeizuführen. Erneut haben wir auf unseren Antrag „Aufbau eines Anregungs-und Beschwerdemanagement unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften“ hingewiesen. Veränderungen in der Organisation, Digitalisierung usw. sorgen für wirtschaftliche Vorteile.

Das Wichtigste ist: Das Vertrauen der Bürger zu ihrer Verwaltung wird positiv beeinflusst!

Antrag 1:
Einstellung der finanziellen Verpflichtungen  aus Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 in den Haushalt, geschlossen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh hinsichtlich der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich der Glenne im Gebiet der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh.

 

Antrag 2:
Erfassung und Einstellung  sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen oder sonstigen Vereinbarungen, die in den Haushalten der Gemeinde Wadersloh bisher noch nicht eingestellt worden sind.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden,

mit Schreiben vom 08.08.2020 haben wir zwei Anträge gestellt. Über den Antrag 1 wurde in der Hauptausschusssitzung vom  07.12.2020 keine Entscheidung und keine Abstimmung herbeigeführt.

Vielleicht einmal zur Klarstellung: Als ZIN 19 die ersten Anträge in 2019 an die Gemeinde Wadersloh gestellt hat, kannten wir die GO noch nicht. Auf Anträge wurde teilweise nicht geantwortet, ebenso wurden Beschlüsse nicht gefasst. Deshalb haben wir uns schlau gemacht.

Wir sind auf den § 24 der GO gestoßen und haben festgestellt, dass eine gute Rechtsgrundlage besteht, wie mit Anregungen und Beschwerden der Antragsteller zu verfahren ist.

Aus § 24 Abs. 1 S. 4 GO NRW folgt ein Anspruch des Antragstellers auf Bescheidung. Die jeweilige Vertretung/Gemeinderat ist also verpflichtet, sich mit der Eingabe zu befassen, eine Entscheidung zu fällen und diese dem Antragsteller mitzuteilen.

Der § 24 GO ist die einfachgesetzliche Ausprägung des Petitionsrechts aus Artikel 17 GG.

Aus diesem Grunde ist ein entsprechender Beschluss zu unserem Antrag herbeizuführen.

An dieser Stelle  möchten wir noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig unser Antrag
“Aufbau eines Anregungs- und Beschwerdemanagement unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften“ ist.

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss vom 07.12.2020 besprochen. Aus dem Protokoll ersehen wir, dass das Verwalten und Nachverfolgen der Anregungen und Beschwerden der Bürger und die daraus entstehenden Beschlüsse durch einen Mitarbeiter zu erhöhtem Personalaufwand im Ratsbüro führen.

 

Nach unserer Vorstellung muss die Organisation der Verwaltung so aufgebaut werden, dass „Gesetzliche Grundlagen“ ohne Wenn und Aber eingehalten werden.

 

Zusätzlicher Personalaufwand, ist kein Grund, dieses nicht zu tun. Wir sind sogar der Meinung, dass die Personalkosten sich reduzieren, wenn eine Veränderung in der Organisation, auch unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften, in der Verwaltung  vorgenommen wird. Die wirtschaftlichen Vorteile, die sich in vielen Bereichen ergeben, sind deshalb nicht zu vernachlässigen.

Das Wichtigste ist: Das Vertrauen der Bürger zu  ihrer Verwaltung wird positiv beeinflusst.

 

Zu dem Antrag 2 erhalten Sie von uns ein separates Schreiben.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben an die Ratsmitglieder weiter.

 

Herzlichen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

ZIN 19

Richard Streffing
Rudolf Hoberg
Wolfgang Kißler
Günther Petermeier
Paul Plümpe

Hier geht es zu unserem Schreiben bezüglich „Antrag 2“ vom 8.8.2020.

Zusagen, die in der UA Sitzung vom 17.11.2014 hinsichtlich Einstellung von Verpflichtungen in den Hauhalt, gegeben worden sind, wurden  nicht eingehalten. Wir waren der Meinung, dass man sich an Zusagen hält.

Unter Einbeziehung des Kreises Warendorf ist die Gemeinde Wadersloh zum Ergebnis gekommen, dass dieses nicht erfolgen muss. Verbindlichkeiten die eingegangen worden sind, müssen, wenn sie nicht im Haushaltsplan  erfasst worden sind, als Rückstellung in die Bilanz/Jahresabschluß eingestellt werden. Leider ist dieses nicht erfolgt.

Aus dem Sitzungsprotokoll vom 7.12.2020 haben wir ersehen, dass Zahlungen in Höhe von „30.000,–€ aufgrund der Kostenübernahmeerklärung für Planungsleistungen an die Bezirksregierung Arnsberg“  in Sachen Glenne  geflossen sind.

Gemäß Vereinbarung aus dem Jahre 2004 hat das Land NRW diese zu bezahlen. Wir haben die Gemeinde Wadersloh gebeten, unter Einbeziehung des Kreises Warendorf als Aufsichtsbehörde, Zahlungen die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung geflossen sind, zu überprüfen.

Leider mußten wir auch feststellen, daß auf die Gemeinde Wadersloh weitere  erhebliche Verpflichtungen noch zu kommen können, wenn das Land NRW, aufgrund fehlender Haushaltsmittel, eventuell Zahlungen nicht mehr leisten muß.

Aus den genannten Gründen haben wir am 8.2.2021 ein Schreiben an Herr Bürgermeister Thegelkamp und an die Fraktionsvorsitzenden verfasst.

Antrag 2:
Erfassung und Einstellung  sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen oder sonstigen Vereinbarungen, die in den Haushalten der Gemeinde Wadersloh bisher noch nicht eingestellt worden sind.

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden,

 

gerne möchten wir auf den Antrag 2, den wir ebenfalls am 08.08.2020 gestellt haben, eingehen und ergänzend auf folgendes hinweisen:

 

Wir sind bei der Antragstellung davon ausgegangen, dass die verbindliche Aussage gemäß Protokoll aus der UA03/14 Sitzung vom 17.11.2014 auch einzuhalten ist. In dem Protokoll steht: “sind vorsorglich jeweils 10.000,00 € in den Jahren 2015 und 2016 und jeweils 50.000,00 € in den Jahren 2017 und 2018 eingestellt.“ Die Einstellungen von je 10.000,00 € in den Jahren 2015 und 2016 wurden gemäß Protokoll vorgenommen.

Es wäre ehrlicher gewesen, die Verwaltung  hätte in 2014 in der UA-Sitzung dem Nachfrager gesagt, dass diese Aussage „nichts wert ist“ und keinerlei Verpflichtung beinhaltet.

 

Oder wurde diese Aussage getätigt, damit der Nachfrager „ruhig gestellt“ werden soll?

 

Wenn nun Verpflichtungen „auch nicht als Merkposten“ in dem Haushaltsplan eingebracht werden dürfen, obwohl dieses in den Jahren 2015 und 2016 getan wurde, dann besteht zumindest die Verpflichtung, für ungewisse Verbindlichkeiten eine Rückstellung in die Bilanz/den Jahresabschluss einzustellen. Für  2019 haben wir nichts feststellen können. Vielleicht haben wir das auch übersehen.

Aus der Presse haben wir entnommen, dass Grundstückskäufe von über 50 % der anzuschaffenden Grundstücke in Sachen Glenne vorgenommen worden sind.  Darüber hinausfallen weitere Verpflichtungen an, die gemäß der Vereinbarung vom 09.02.2004 eingegangen worden sind. Wir schätzen die Verpflichtungen gemäß Vergleichsvertrag aus dem Jahr 2004 auf ca. 1.0 Mio € ein.

Aus dem Protokoll ersehen wir: Anmerkung der Verwaltung bei Abfassung der Niederschrift: 30.000,00 € sind aufgrund der Kostenübernahmeerklärung für Planungsleistungen an die Bezirksregierung Arnsberg geflossen. Die Auszahlungen werden seit der ersten Zahlung als Anlage im Bau-AIB-10-0010 im Jahresabschluss der Gemeinde ausgewiesen. Aktuell ist dies die Anlage 01-a im Anhang Jahresabschluss 2019.

Laut Protokoll sind weitere Beträge in den Jahren 2010 und 2011 eingeplant und auch in den Jahren ausgezahlt worden.

 

Gemäß Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh wurde vereinbart, dass die Kosten für die Planung (einschließlich der Vorplanung) und die Bauleitung das Land Nordrhein-Westfalen trägt.

 

Hier passt etwas nicht. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, sämtliche Zahlungen, Rechnungsstellungen, wer hat die Grundstücke finanziert usw., die seit der Vereinbarung 2004  in Sachen Glenne gezahlt worden sind, zu überprüfen. Aus dem Protokoll ist auch zu ersehen, dass der Kreis Warendorf als Aufsichtsbehörde eingeschaltet worden ist, bezüglich Einstellung und Erfassung der finanziellen Ratsbeschlüsse. Wir bitten Sie, den Kreis Warendorf auch in dieser Angelegenheit mit einzubeziehen. Bitte übergeben Sie auch dem Kreis Warendorf unseren Schriftverkehr in Sachen Glenne.

 

Bitte informieren Sie uns auch über das Ergebnis der Prüfung.

 

Herzlichen Dank im Voraus.

Noch ein kleiner Hinweis: Aus dem Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 ersehen wir, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich verpflichtet hat, im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel, die Maßnahme mit 80 % zu fördern. Was passiert eigentlich, wenn Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen? Bedingt durch „Corona“ könnte dieses eventuell auch beim Land NRW eintreten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ZIN 19
Richard Streffing
Rudolf Hoberg
Wolfgang Kißler
Günther Petermeier
Paul Plümpe

18. Februar 2021

Antwortschreiben der Gemeinde Wadersloh

Sehr geehrter Herr Streffing,

 

Ihre „offenen Briefe“ vom 08.02.2021 habe ich erhalten.

Diese haben Sie den Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen ebenfalls übersandt. Insofern gehe ich davon aus, dass die Ratsmitglieder informiert sind.

 

Bezogen auf Ihre Anträge 1 und 2 erfolgte eine Beratung in den politischen Gremien. Über das Ergebnis der Beratung habe ich Sie mit Schreiben 06.01.2021 unterrichtet.

Hiermit sind die Anforderungen  nach § 24 der Gemeindeordnung erfüllt, der die Befassung mit der Anregung bzw. Beschwerde und die Unterrichtung darüber vorsieht.

 

Über Ihren Antrag auf „Aufbau- eines Anregungs- und Beschwerdemanagements“ wird in den politischen Gremien weiter diskutiert.

 

Dem Protokoll vom 07.12.2020 ist zu entnehmen, dass in 2010 = 10.000 € und in und 2011 = 20.000 € somit  insgesamt 30.000 € nach Anforderung der Bezirksregierung Arnsberg gezahlt worden sind. Hierauf bezieht sich auch die Anmerkung zur Niederschrift.

 

Es steht Ihnen frei, selbsttätig dem Kreis Warendorf Ihren Schriftverkehr zwecks Überprüfung zu übersenden. Der Kreis Warendorf wird Sie dann über das Ergebnis einer Prüfung unterrichten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung

Norbert Morfeld
Allgemeiner Vertreter
Kämmerer
Leiter Dezernat II
Finanzen

Tel.: +49 (2523) 950 – 1002
Fax: +49 (2523) 950 – 2110
Persönliche Mail-Adresse: norbert.morfeld@wadersloh.de
_________________________________

Gemeinde Wadersloh
Der Bürgermeister
Liesborner Str. 5
59329 Wadersloh

Tel.: +49 (2523) 950 – 0
Fax: +49 (2523) 950 – 2110
E-Mail: gemeinde@wadersloh.de

3. März 2021

Unser Schreiben an die Gemeinde

Antrag 1:
Einstellung der finanziellen Verpflichtungen  aus Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 in den Haushalt, geschlossen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh hinsichtlich der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich der Glenne im Gebiet der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh.

 

Antrag 2:
Erfassung und Einstellung  sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen oder sonstigen Vereinbarungen, die in den Haushalten der Gemeinde Wadersloh bisher noch nicht eingestellt worden sind.

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden,

Herr Morfeld hat auf unsere beiden Schreiben vom 08.02.2021 per E-Mail geantwortet. Herzlichen Dank dafür.

Da wir wissen, dass diese e-Mails im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt werden, schreiben wir Sie auch jetzt persönlich an. Aus dem Schreiben von Herrn Morfeld geht hervor, dass auf Anforderung der Bezirksregierung Arnsberg 30.000,00 € bezahlt wurden. Gleichzeitig wurde in dem Protokoll vermerkt, dass dieser Betrag aufgrund der Kostenübernahmeerklärung für Planleistungen an die Bezirksregierung in Arnsberg geflossen ist.

Wir hatten in unserem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 die Kosten für die Planung usw. das Land NRW zu tragen hat.

Wir fragen uns, warum die Gemeinde Wadersloh Zahlungen auf Anforderung leistet, obwohl sie dafür nicht zuständig ist.

 

Wenn wir Sie schon auf den Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 aufmerksam machen, gehört es sicherlich auch zum guten Ton, dass Sie auf die von uns dargelegte Problematik auch eine Antwort geben. Oder soll hier etwas vertuscht werden?

 

Aus diesem Grunde bitten wir die Ratsmitglieder aufgrund ihrer Verantwortung, sich mit den Fragen und Problemstellungen, die wir mit unseren Schreiben vom 08.02.2021 gestellt haben,  mit der Verwaltung auseinanderzusetzen, damit diese gelöst werden.

 

Wir bitten Sie und die Fraktionsvorsitzenden uns mitzuteilen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

ZIN 19
Richard Streffing
Rudolf Hoberg
Wolfgang Kißler
Günther Petermeier
Paul Plümpe

3. Mai 2021

Rücksprache mit der Bezirksregierung

Wir haben mit der Bezirksregierung gesprochen. Zusage wurde gegeben, eine detaillierte Kostenaufstellung zu erstellen.

Ferner wurde uns mitgeteilt, dass „freie „Mittel“ aus dem Topf der Renaturierung der Lippe, zur Kostenreduzierung der Gemeinde Wadersloh herangezogen werden können. Die Gemeinde Wadersloh wurde aufgefordert, sich mit der Bezirksregierung in Verbindung zu setzen, um auszuloten, welche Mittel der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden können. Ob die Gemeinde Wadersloh diesen Vorschlag nachkommt, wissen wir nicht.

 

Zahlung 30.000,00 € an die Bezirksregierung für die Übernahme Planungskosten Glenne

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden,                                   Wadersloh, 29.04.2021
sehr geehrte Ratsmitglieder,

 

Wir hatten die im Protokoll vom 7.12.2020 zur Verwendung der 30.000,00€ (Planungsleistungen) angezweifelt, da diese gemäß Vergleichsvertrag aus 2004  das Land Nordrhein-Westfalen zu tragen hat. Herr Morfeld hat in seinem Schreiben vom 23.3.2021 vorgenannte Protokollnotiz als falsch anerkannt und vermittelt, dass die  Zahlungen  in 2010 und 2011 für Grunderwerb in Sachen Glenne getätigt worden sind.

Wir fragen uns: Was ist richtig? Was ist zutreffend?

 

Auch im Jahresabschluss 2016 wurden 10.000,00€ angesetzt und eine Auszahlung für „Baumaßnahmen“ in  gleicher Höhe ausgewiesen. Unter Erläuterungen wurde festgehalten: Die Gemeinde musste bisher keine Zahlungen leisten. Frage: Wofür wurde der Betrag gezahlt und wer hat diesen erhalten?

 

Aufgrund solch widersprüchlicher Aussagen scheint eine separate Überprüfung ratsam. (Anmerkung: Beispiel „Regenrückhaltebecken“ Gemeinde lässt Beschlüsse von Anwalt überprüfen. Glocke vom 23.4.2021“)

Schließlich geht es in Sachen Glenne  um Millionenbeträge!

 

Ihren Hinweis, dass wir gerne die Bezirksregierung Arnsberg um weitere Informationen ansprechen können, haben wir aufgenommen.

 

Aus dem Gespräch mit der Bezirksregierung haben wir unter anderem erfahren, dass die ursprünglich angesetzten Kosten für den Ankauf der Grundstücke von ca. 3,50 € pro qm sich auf über 9.00 € pro qm entwickelt haben.

 

Es wurden bereits 60 % der geplanten Grundstückskäufe getätigt und durch die Bezirksregierung vorfinanziert. Verpflichtungen für die Gemeinde Wadersloh sind  eingegangen worden. Für uns ergibt sich hier auch die Frage: Warum werden die Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß in die Bilanz eingestellt?

 

Für die restlich anzukaufenden Grundstücke werden Preise bis 12,00 € pro qm erwartet.  Aufgrund dieser Datenlage ist davon auszugehen, die Position Grundstückskosten erhöht sich mindestens um 3.0 Mio. €.

 

Die Gemeinde Wadersloh ist nicht über die voraussichtlichen Kosten dieser Maßnahme informiert, weil über Jahre nicht nachgefragt. Wer ist verantwortlich?

 

Aufgrund unseres Gespräches wird die Bezirksregierung jetzt eine neue detaillierte Kostenaufstellung erarbeiten.

 

Von der Bezirksregierung haben wir erfahren, dass aus den „Töpfen der Renaturierung der Lippe“ noch freie Gelder zur Verfügung stehen. Diese könnten eventuell verwandt werden, um die Kosten für die Gemeinde Wadersloh geringer zu halten. Warum spricht niemand mit der Bezirksregierung? Wann endet die Zeit des „Wegsehens“?

 

Wir wollen Ihnen auch den Leserbrief  der Herren Schulze Waltrup, Theo Beumker und Theo Berlinghoff vom 18.10.2020 nicht vorenthalten. Diesen fügen wir als Anlage bei.

 

Wir bitten die Fraktionsvorsitzenden, dieses Schreiben an unsere Ratsmitglieder weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

ZIN 19
Richard Streffing
Rudolf Hoberg
Wolfgang Kißler
Günther Petermeier
Paul Plümpe

 

Anlagen
– Bilanzausweis 2016
– Leserbrief
– Schreiben/Mail 3.3.2021

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