Daher hat ZIN 19 einen Antrag an die Gemeinde Wadersloh gestellt, dass grundsätzlich bei jedem Beschluss/Entscheidung der Ratsmitglieder aber auch der Verwaltung, der Nachhaltigkeitsgedanke vorrangig zu beachten und zu berücksichtigen ist.
„Nachhaltigkeit“ hat Priorität
Krisenhafte Entwicklungen können nur durch staatliches, instituionelles und privates Engagement, verbunden mit dem Nachhaltigkeitsgedanken gemeinsam bewältigt werden.
Sofortiges, ernsthaftes und konsequentes Vorgehen aller Beteiligten ist oberstes „Gebot“.
Antrag zum Nachhaltigkeitsgedanken
Kein Vorrang für die Nachhaltigkeit
Kein Vorrang für die Nachhaltigkeit!
Es wäre so schön gewesen, leider hat es nicht geklappt! Unsere Anregung, bei jedem Beschluss/Entscheidungen vorrangig den Nachhaltigkeitsgedanken zu berücksichtigen und zu beachten, wurde nicht angenommen.
In der Beschlussvorlage wurde festgehalten, dass eine grundsätzliche vorrangige Betrachtung eine anderweitige Entscheidung -auch wenn es gute Gründe dafür gibt-grundsätzlich verhindern. Diese Vorlage deckt sich nicht mit unserem Antrag. Wir haben vermittelt, dass Abweichungen möglich sind. Diese sollten begründet werden.
Schade, denn geordnete Finanzen, Klima-,Ressourcen-, Umwelt-, und Naturschutz haben es verdient, vorrangig beachtet zu werden.
Scheinbar geht es uns noch zu gut!
Hier geht es zur Beschlussvorlage / Antwort der Gemeinde-Nachhaltigkeitsgedanken
Schreiben mit Hinweis "Abweichungen" sind möglich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
über unseren Antrag vom 6.11.2021, dass grundsätzlich bei jedem Beschluss/Entscheidung, der Ratsmitglieder aber auch der Verwaltung, der Nachhaltigkeitsgedanke, z.B. beim Klima-,Ressourcen-,Umwelt-, Naturschutz und der Schutz der Artenvielfalt und Finanzen usw. vorrangig beachtet und berücksichtigt wird. In der Verwaltungsvorlage ist dieses zu dokumentieren. Abweichungen sind zu begründen.
In der Vorlage wurde dargelegt:
dass eine grundsätzlich vorrangige Betrachtung würde eine anderweitige Entscheidung- auch wenn es gute Gründe dafür gibt- grundsätzlich verhindern. Dieser Grundsätzlichkeit sollte nicht gefolgt werden, da andere Aspekte je nach Lage des Sachverhalts auch gewichtiger sein können und eine andere Entscheidung im Einzelfall als die bessere Alternative empfehlen.
Warum wurde unser Antrag falsch ausgelegt? Wir haben nicht gefordert, dass anderweitige Entscheidungen grundsätzlich verhindert werden sollen. Dieses ergibt sich auch aus unserem Antrag, siehe Satz zwei „Abweichungen sind zu begründen“
In unserem Schreiben hatten wir Sie, Herr Thegelkamp, gebeten, uns den Zweispalt zu erläutern, warum unser Antrag Umrüstung der Straßen- und zusätzlichen Objektbeleuchtung abgelehnt wurde, denn im Beschluss wurde allerdings festgehalten, dass bei zukünftigen Neuinstallationen der Blauanteil der Leuchtmittel, wenn möglich, auf den neusten vertretbaren technischen Stand eingebaut wird. Eine Antwort haben wir nicht erhalten!
Wir bitten die Fraktionsvorsitzende/n dieses Schreiben an die Ratsmitglieder zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Streffing
ZIN 19