Gedanken zu der Bürgermeisterwahl Gemeinde Wadersloh
Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 13. September 2020 werden die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister gewählt. Wahlen sind in unserer Verfassung gleichzeitig auch Ausdruck der Bürgerbeteiligung unseres Staatssystems. Der Bürger soll sich entscheiden, er soll mitwirken! Dabei werden von allen Parteien immer hohe Wahlbeteiligungen gewünscht, sind sie doch Ausdruck von politischem Interesse und Engagement. Der Wähler wird durch die Teilnahme an einer Wahl in einen Entscheidungsprozess eingebunden, er soll mit seiner Stimme die für ihn richtige, politisch begründete Richtung wählen. Dabei ist jedem Wähler klar, letztendlich wird er sich mit Kompromissen zufrieden geben müssen. In unserer Demokratie ist das so und wir sollten darüber sehr froh sein, weil dadurch eine politische Machtkonzentration in aller Regel verhindert wird.
Wenn der Bürger aber zur Wahl aufgerufen wird und er keine Auswahl hat, wird unser politisches System ad absurdum geführt. So werden es wohl die Bürger der Gemeinde Wadersloh in diesem Jahr wieder vorfinden. Wie schon anlässlich der letzten BM-Wahl haben die Parteien der politischen Gemeinde sich wieder für einen Gemeinschaftskandidaten entschieden. Der Dumme ist dabei der Wähler, der natürlich trotz nur eines Kandidaten zur Wahlurne gerufen wird. An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, das ZIN19 dabei nicht gegen den aufgestellten Kandidaten votieren möchte. Auch der kann aus einer „Ein-Personen-Wahl“ nicht gestärkt durch ein entsprechendes Wählervotum hervorgehen, weil eine solche Wahl als langweilig erscheint und eine niedrige Wahlbeteiligung sehr wahrscheinlich ist.
Trotzdem sieht unser NRW-Kommunalwahlgesetz im § 46 c, Abs. 1, Satz 3 auch bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag eine Wahlmöglichkeit vor. Es heißt: „Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.“
Das heißt, wenn 50 % der abgegebenen Wählerstimmen plus eine Wählerstimme das Kreuz im Nein-Kästchen platzieren würden, wäre der Wahlvorschlag nicht angenommen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, nur wenn 50 % der abgegebenen Stimmen plus eine Stimme sich für den Wahlvorschlag entschieden haben, also mit „ja“ stimmen, ist der Wahlvorschlag angenommen.
Bei nur einem Kandidaten eine keinesfalls spannende Angelegenheit. Schade für den Wahlsieger, der doch so gern kraftvoll das politische Geschehen der Gemeinde in der kommenden Wahlperiode vorantreiben möchte und der jetzt angesichts einer wahrscheinlich sehr niedrigen Wahlbeteiligung nicht die notwendige Rückenstärkung durch den Bürger erfahren kann.
ZIN19
Wolfgang Kißler, Rudolf Hoberg,
Günther Petermeier, Paul Plümpe
Richard Streffing